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Die ökologische Förder-Rente
Ihre Vorteile der
grünen Förder-Rente
("Riester"-Rente):
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- Attraktive Altersvorsorge mit staatlicher Förderung im
Einklang mit ethischen und ökologischen Werten
- jedes Jahr staatliche Zulagen pro Erwachsenem und pro Kind
- Grundzulage pro Person und Vertrag: 154 Euro
- Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind:
185 Euro
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Kinderzulage für Kinder Jahrgang 2008 und jünger pro kindergeldberechtigtem Kind:
300 Euro
- Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200
Euro erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten, die das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – einmalig zusätzlich (auch
für bestehende Verträge)
- 100 % steuerliche Absetzbarkeit durch extra Sonderausgabenabzug
- steuerliche Förderung in Abhängigkeit vom persönlichen
Spitzensteuersatz
- sicherheitsorientierte- oder chancenorientierte Anlageformen
- sicherheitsorientierte Anlage: Garantieverzinsung
von 2,25 %
- chancenorientierte Anlage:
Integration von bis zu 21
Umweltinvestmentfonds möglich, wie: Sarasin
OekoSar Equity - Global, ÖkoWorld
ÖkoVision Classic, Pioneer
Global Ecology, IAM ProVita World Fund, Pictet
Fund Water, BlackRock
New Energy Fund u.v.m.
- chancenorientierte Anlage:
kostenlose und
abgeltungssteuerfreie Umschichtungen der Umweltinvestmentfonds
möglich
- Vertragsleistung:
- lebenslange Rente
- bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung möglich
- Kleinstrenten können abgefunden werden
- Guthaben ist Hartz IV sicher
- reiner Zulagenvertrag für Ehegatten möglich (kein Eigenbeitrag
oder ggf. geringer Eigenbetrag)
- Übertragung eines bestehenden "Riester"-Vertrages auf
eine ökologische Förder-Rente möglich
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Die Förder-Rente
("Riester"-Rente) als ein Vorsorgemodell der 2. Schicht soll mit staatlicher Förderung über Zulagen und mögliche
Steuerersparnisse die Lücke des gesenkten Rentenniveaus schließen.
Die Zulagen können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs. Die Förder-Rente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten - je nach Familienstand und Einkommen.
Die Förderung können u.a. folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
(Arbeitnehmer und Auszubildende)
- Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst (u.a.
Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit)
- behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für
behinderte Menschen tätig sind
- rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Hebammen und
selbständige Handwerker)
- Pflichtversicherte der Alterssicherung für Landwirte
- Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig beschäftigte Personen, die auf die
Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig
wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung
pflegen
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Arbeitssuchende ohne
Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Vorsorgekranken-, Übergangs-
und Vorruhestandsgeld
- versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht
befreite Beschäftigte
- Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
- Personen für die Dauer des Bezugs eines
Existenzgründungszuschusses (Ich-AG)
- Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen
Rentenversicherung mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in
Deutschland (z.B. Grenzgänger)
Auch die Ehepartner von Förderberechtigten
profitieren von der Förderung, auch wenn Sie kein eigenes Einkommen
besitzen. Sie erhalten die Förderung ohne oder ggf. mit einem geringen
Eigenbeitrag.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluß eines nach dem Altersvermögensgesetz geförderten Vertrages eines staatlich zertifizierten Anbieters.
Die Renten werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr lebenslang gezahlt und als Einkommen versteuert.
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