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NEWS:
12. Juli 2010: Energieziel 2050: 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen
04. Mai 2010: Bundesumweltminister: Klimaschutz durch ökologische Geldanlagen
30. Apr. 2010: Grüne Vorsorge jetzt mit erhöhter Altersrente bei Pflegebedürftigkeit

Die ökologische Förder-Rente

Ihre Vorteile der grünen Förder-Rente 
("Riester"-Rente):
  • Attraktive Altersvorsorge mit staatlicher Förderung im Einklang mit ethischen und ökologischen Werten

  • jedes Jahr staatliche Zulagen pro Erwachsenem und pro Kind

  • Grundzulage pro Person und Vertrag: 154 Euro

  • Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind: 185 Euro

  • Kinderzulage für Kinder Jahrgang 2008 und jünger pro kindergeldberechtigtem Kind: 300 Euro

  • Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – einmalig zusätzlich (auch für bestehende Verträge)

  • 100 % steuerliche Absetzbarkeit durch extra Sonderausgabenabzug

  • steuerliche Förderung in Abhängigkeit vom persönlichen Spitzensteuersatz

  • sicherheitsorientierte- oder chancenorientierte Anlageformen

  • sicherheitsorientierte Anlage: Garantieverzinsung von 2,25 %

  • chancenorientierte Anlage:
    Integration von bis zu 21 Umweltinvestmentfonds möglich, wie: Sarasin OekoSar Equity - Global, ÖkoWorld ÖkoVision Classic, Pioneer Global Ecology, IAM ProVita World Fund, Pictet Fund Water, BlackRock New Energy Fund u.v.m.

  • chancenorientierte Anlage:
    kostenlose und abgeltungssteuerfreie Umschichtungen der Umweltinvestmentfonds möglich

  • Vertragsleistung: 

    • lebenslange Rente 

    • bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung möglich

    • Kleinstrenten können abgefunden werden

  • Guthaben ist Hartz IV sicher

  • reiner Zulagenvertrag für Ehegatten möglich (kein Eigenbeitrag oder ggf. geringer Eigenbetrag)

  • Übertragung eines bestehenden "Riester"-Vertrages auf eine ökologische Förder-Rente möglich
Die Förder-Rente ("Riester"-Rente) als ein Vorsorgemodell der 2. Schicht soll mit staatlicher Förderung über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse die Lücke des gesenkten Rentenniveaus schließen.

Die Zulagen können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs. Die Förder-Rente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten - je nach Familienstand und Einkommen.

Die Förderung können u.a. folgende Personen in Anspruch nehmen:
  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer und Auszubildende)
  • Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst (u.a. Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit)
  • behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Hebammen und selbständige Handwerker)
  • Pflichtversicherte der Alterssicherung für Landwirte
  • Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
  • Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Vorsorgekranken-, Übergangs- und Vorruhestandsgeld
  • versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
  • Personen für die Dauer des Bezugs eines Existenzgründungszuschusses (Ich-AG)
  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland (z.B. Grenzgänger)

Auch die Ehepartner von Förderberechtigten profitieren von der Förderung, auch wenn Sie kein eigenes Einkommen besitzen. Sie erhalten die Förderung ohne oder ggf. mit einem geringen Eigenbeitrag.

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluß eines nach dem Altersvermögensgesetz geförderten Vertrages eines staatlich zertifizierten Anbieters.

Die Renten werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr lebenslang gezahlt und als Einkommen versteuert.



Jetzt den Fragebogen Förder-Rente ausfüllen und an die Umweltfinanz schicken. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot.

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