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14. Sept. 2009: Neues EuGH-Urteil - Riester-Bezug wird ausgeweitet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß zukünftig auch Grenzgänger von den finanziellen Vorteilen der "Riester"-Rente profitieren können. Die bisher in Deutschland geltenden Regelungen verstoßen nach Auffassung des EuGH gegen geltende EU-Rechte, welche die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren. Damit kommt die "Riester"-Rente für noch mehr Menschen in Betracht, die privat für ihr Alter vorsorgen möchten.

Eine gute Nachricht gibt es für Arbeitnehmer, die in ihrem Berufsleben in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, aber ihren Ruhestand im EU-Ausland verbringen: Bisher galt, daß die staatlichen Förderbeträge zurückgezahlt werden müssen, sobald der Empfänger einer Riester-Rente in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat.

Konkret bedeutet das Urteil aber auch, daß Arbeitnehmer in den Genuß der staatlichen Förderung der Riester-Rente kommen sollen, die zwar in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber in anderen EU-Staaten wohnen und dort besteuert werden. Diese sogenannten Grenzgänger konnten bisher zwar eine Riester-Rente abschließen, aber die staatliche Förderung blieb ihnen vorenthalten.

Zudem wird es nach dem EuGH-Urteil in Zukunft für Grenzgänger möglich, mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung auch eine Immobilie in anderen Staaten der Europäischen Union zu finanzieren.

Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, zügig umzusetzen.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

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