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Altersvorsorgeverträge: Ab 2012 mit gesenktem Garantiezins

av_squirrelFür noch in 2011 abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gilt für die gesamte Vertragsdauer eine garantierte Verzinsung von 2,25 %. Ab 2012 wird nur noch ein Zinssatz von 1,75 % garantiert. Die Bundesregierung hat diese Senkung des Garantiezinses für Altersvorsorgeverträge ab dem 1. Januar 2012 beschlossen.

Der Garantiezins ist ein Zinssatz, den Versicherer für die gesamte Laufzeit Ihrer Verträge – unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung - garantieren müssen. Seit 2007 beträgt er 2,25 %. Somit haben Versicherte auch bei schlechter Entwicklung der Kapitalanlagen des Versicherers mindestens Anspruch auf die Garantieverzinsung. Darüber hinaus kann weiterhin von Überschüssen profitiert werden.

Bei einer 30-jährigen Vertragslaufzeit einer Rentenversicherung mit Einmalzahlung von 20.000 € und 1,75 % Verzinsung kann der Verlust gegenüber einer Verzinsung mit 2,25 % deutlich über 5.000 € betragen.
Mit dem Abschluss einer Grünen Altersvorsorge noch in 2011 sichern Sie sich attraktivere Konditionen für Ihre Vorsorge – und dies für die gesamte Vertragslaufzeit!

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Grünen Altersvorsorge unter www.umweltaltersvorsorge.de und fordern Sie Ihr unverbindliches persönliches Angebot (pdf) an.

Quelle: Bundesfinanzministerium; GDV - Gesamtverband der deutschen Versicherer
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